Kirchengemeinderat

Kirchengemeinderat

Der Kirchengemeinderat oder auch kurz "KGR" wird alle 6 Jahre von den Kirchenmitgliedern gewählt. Die einzelnen Kandidaten werden von der Gemeinde vorgeschlagen. Die Anzahl von Mitgliedern hängt dabei von der Größe der Kirchengemeinde ab.

Zusätzlich zu den sechs gewählten Mitgliedern gehören der Pastor sowie ein berufenes Mitglied dem KGR an.


Der Kirchengemeinderat ist für die Leitung und Verwaltung der Kirchengemeinde verantwortlich. Im Rahmen der kirchlichen Ordnung entscheidet der Kirchengemeinderat in allen Fragen des gemeindlichen Lebens. ( Artikel 14 Verfassung NEK ). 
Die Aufgaben eines Kirchengemeinderates sind vielfältig. Er verwaltet das Vermögen (Gebäude und Haushalt) der Gemeinde, er stellt Mitarbeiter ein und ist vor allem für das geistliche Leben einer Gemeinde verantwortlich. Als Vorsitzende/n wählt der Kirchengemeinderat ein Mitglied aus seiner Mitte. 
Neben dem Pastor sind alle Kirchengemeinderäte Ansprechpartner für Fragen und Probleme der Gemeindeglieder. 
Um die Arbeit des Kirchengemeinderates besser bewältigen zu können, bildet der Kirchengemeinderat Ausschüsse. In diesen Ausschüssen können auch Fachleute mitarbeiten, die nicht dem Kirchengemeinderat angehören.

Vorsitzende des Kirchengemeinderates:

.. der Pfarrgemeinde St. Peter u. Paul Losheim mit Filiale St. Cosmas und Damian Mitlosheim

.. der Pfarrgemeinde St. Hubertus Niedelosheim

.. der Pfarrgemeinde St. Willibrord Bachem

.. der Pfarrgemeinde St. Medardus Waldhölzbach mit Filiale St. Cyprian und Justina Scheiden

.. Pfarrgemeinde St. Wendaliunus Britten mit Filialen Herz-Jesu Bergen und FHl. Brigitta von Schweden Hausbach