Kirchengemeindeverbandsvertretung

Kirchengemeindeverbandsvertretung

Die Kirchengemeindeverbandsvertretung (KGVV) ist die rechtliche Vertretung der Gemeinden einer Pfarreiengemeinschaft. Ihr gehören an der Pfarrer,  sowie Vertreter aus den Verwaltungsräten bzw. aus den Kirchengemeinderäten jeder Pfarrei. Die KGVV ist zuständig für die finanziellen Belange der Seelsorge und für die angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.